Steuerliche Regelungen und Vorteile
Von Ihrer Zuwendung an die Johannes-Hospiz Oberberg Stiftung profitiert die Hospizarbeit in Wiehl und Oberberg, denen wir helfen. Von Ihrer Zuwendung profitieren aber auch Sie durch Minderung Ihrer Steuerlast.
Nach dem aktuellen Stiftungssteuerrecht können bei
- Zuwendungen zum Stiftungskapital innerhalb eines 10 Jahres- zeitraums max. 1 Mio. Euro als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug,
- Spenden an die Johannes-Hospiz Oberberg Stiftung Privatpersonen max. 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte bzw. Firmen 0,4% der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter steuermindernt als allgemeiner Spendenabzug geltend gemacht werden.
Der Staat unterstützt somit Ihre Zustiftung als "Sonderausgabe" und Ihre Spende durch den allgemeinen Spendenabzug. Auch bei testamentarischen Zuwendungen honorieren die Steuerbehörden Ihre Zuwendung: Auf ein Erbe oder Vermächtnis, das zugunsten der Johannes-Hospiz Oberberg Stiftung festgelegt wird, entfallen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern. Ihre Zustiftung als letzter Wille geht somit ungeschmälert in voller Höhe in das Stiftungskapital.
Wenn Sie selbst geerbt haben und als Erbe die Ihnen übergebenen Vermögenswerte ganz oder teilweise innerhalb von zwei Jahren nach Erbantritt die Johannes-Hospiz Oberberg Stiftung überschreiben, können Sie sich die darauf angefallene Erbschaftssteuer erstatten lassen.
Gutes zu tun zahlt sich für Sie aus.
